SpandSigma
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit SpandSigma GmbH

Stand: März 2024

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der SpandSigma GmbH, Maximilianstraße 35, 80539 München (nachfolgend "SpandSigma" oder "Auftragnehmer").

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, SpandSigma hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von SpandSigma sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

Der Vertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliche Auftragsbestätigung durch SpandSigma
  • Beginn der Leistungserbringung durch SpandSigma
  • Unterzeichnung eines individuellen Projektvertrags

Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SpandSigma.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Beratungsleistungen

SpandSigma erbringt IT-Beratungsleistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Projektvereinbarung oder dem Beratungsvertrag.

3.2 Implementierungsleistungen

Bei Implementierungsprojekten werden die Leistungen nach den vereinbarten Spezifikationen erbracht. Änderungen am Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen der Vergütung und der Projektlaufzeit führen.

3.3 Support-Leistungen

Support-Leistungen werden nach den vereinbarten Service Level Agreements (SLA) erbracht. Die Reaktions- und Lösungszeiten richten sich nach der vereinbarten Kategorisierung der Anfragen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang mitzuwirken, insbesondere:

  • Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen
  • Benennung eines fachlich qualifizierten Ansprechpartners
  • Zeitnahe Entscheidungen bei Rückfragen
  • Bereitstellung der erforderlichen technischen Umgebung
  • Zugang zu relevanten Systemen und Daten
  • Teilnahme an vereinbarten Terminen und Workshops

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Mehraufwendungen, die SpandSigma aufgrund verzögerter oder fehlerhafter Mitwirkung entstehen, werden nach Aufwand berechnet.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Projektvereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze.

5.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

5.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

Zahlungsmodalitäten:

  • Zahlungsziel: 14 Tage netto
  • Bei Projekten > 50.000 €: Anzahlung von 30%
  • Monatliche Abschlagsrechnungen bei Langzeitprojekten
  • Schlussrechnung nach Projektabschluss

§ 6 Termine und Fristen

Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von SpandSigma ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Liefertermine und -fristen verlängern sich angemessen bei:

  • Nicht rechtzeitiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber
  • Nachträglichen Änderungen des Auftrags durch den Auftraggeber
  • Höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen
  • Unvorhersehbaren Hindernissen, die SpandSigma nicht zu vertreten hat

§ 7 Geistiges Eigentum und Urheberrechte

7.1 Urheberrechte

Alle von SpandSigma erstellten Konzepte, Dokumentationen, Software und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt nur die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.

7.2 Nutzungsrechte

SpandSigma räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.

7.3 Weiterentwicklung

SpandSigma behält sich das Recht vor, im Rahmen der Leistungserbringung entwickelte allgemeine Methoden, Verfahren und Know-how für andere Projekte zu verwenden, sofern dadurch keine spezifischen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers preisgegeben werden.

§ 8 Vertraulichkeit

SpandSigma verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Leistungserbringung zu verwenden.

Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere:

  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
  • Technische Daten und Verfahren
  • Kundeninformationen
  • Finanzielle Informationen
  • Strategische Planungen

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. SpandSigma wird seine Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend verpflichten.

§ 9 Gewährleistung

9.1 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist für Beratungsleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Für Software und Implementierungen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate.

9.2 Mängel

Mängel sind SpandSigma unverzüglich schriftlich anzuzeigen. SpandSigma ist zunächst berechtigt und verpflichtet, Mängel innerhalb angemessener Frist kostenfrei zu beseitigen.

9.3 Ausschluss

Die Gewährleistung entfällt bei:

  • Unsachgemäßer Verwendung durch den Auftraggeber
  • Eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen
  • Normale Abnutzung
  • Höhere Gewalt

§ 10 Haftung

10.1 Haftungsumfang

SpandSigma haftet unbeschränkt für:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz
  • Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht

10.2 Haftungsbeschränkung

Im Übrigen ist die Haftung von SpandSigma auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

10.3 Haftungshöchstgrenze

Die Gesamthaftung von SpandSigma ist auf die Höhe der Auftragssumme, mindestens jedoch auf 100.000 € begrenzt.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Sofern SpandSigma personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Kündigung

12.1 Ordentliche Kündigung

Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

12.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten
  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  • Insolvenz einer Vertragspartei

12.3 Folgen der Kündigung

Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten. Dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrechte erlöschen, soweit die Vergütung noch nicht vollständig erbracht wurde.

§ 13 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und nicht zu vertretende Ereignisse befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

Die Parteien sind verpflichtet, einander unverzüglich über solche Ereignisse zu informieren und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§ 14 Subunternehmer

SpandSigma ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. SpandSigma haftet für Subunternehmer wie für eigene Erfüllungsgehilfen.

Bei Projekten mit besonderen Vertraulichkeitsanforderungen wird SpandSigma den Einsatz von Subunternehmern mit dem Auftraggeber abstimmen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.3 Streitbeilegung

Die Parteien verpflichten sich, vor Anrufung eines Gerichts zunächst eine außergerichtliche Einigung zu versuchen. Hierzu können Mediations- oder Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden.

Kontakt für rechtliche Fragen

Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an:

E-Mail

[email protected]

Telefon

+49 89 123456789

Post

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