Rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit SpandSigma GmbH
Stand: März 2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der SpandSigma GmbH, Maximilianstraße 35, 80539 München (nachfolgend "SpandSigma" oder "Auftragnehmer").
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, SpandSigma hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Angebote von SpandSigma sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der Vertrag kommt zustande durch:
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SpandSigma.
SpandSigma erbringt IT-Beratungsleistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Projektvereinbarung oder dem Beratungsvertrag.
Bei Implementierungsprojekten werden die Leistungen nach den vereinbarten Spezifikationen erbracht. Änderungen am Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen der Vergütung und der Projektlaufzeit führen.
Support-Leistungen werden nach den vereinbarten Service Level Agreements (SLA) erbracht. Die Reaktions- und Lösungszeiten richten sich nach der vereinbarten Kategorisierung der Anfragen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang mitzuwirken, insbesondere:
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Mehraufwendungen, die SpandSigma aufgrund verzögerter oder fehlerhafter Mitwirkung entstehen, werden nach Aufwand berechnet.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Projektvereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von SpandSigma ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Liefertermine und -fristen verlängern sich angemessen bei:
Alle von SpandSigma erstellten Konzepte, Dokumentationen, Software und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt nur die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
SpandSigma räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.
SpandSigma behält sich das Recht vor, im Rahmen der Leistungserbringung entwickelte allgemeine Methoden, Verfahren und Know-how für andere Projekte zu verwenden, sofern dadurch keine spezifischen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers preisgegeben werden.
SpandSigma verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Leistungserbringung zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. SpandSigma wird seine Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend verpflichten.
Die Gewährleistungsfrist für Beratungsleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Für Software und Implementierungen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate.
Mängel sind SpandSigma unverzüglich schriftlich anzuzeigen. SpandSigma ist zunächst berechtigt und verpflichtet, Mängel innerhalb angemessener Frist kostenfrei zu beseitigen.
Die Gewährleistung entfällt bei:
SpandSigma haftet unbeschränkt für:
Im Übrigen ist die Haftung von SpandSigma auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung von SpandSigma ist auf die Höhe der Auftragssumme, mindestens jedoch auf 100.000 € begrenzt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Sofern SpandSigma personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten. Dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrechte erlöschen, soweit die Vergütung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und nicht zu vertretende Ereignisse befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
Die Parteien sind verpflichtet, einander unverzüglich über solche Ereignisse zu informieren und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
SpandSigma ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. SpandSigma haftet für Subunternehmer wie für eigene Erfüllungsgehilfen.
Bei Projekten mit besonderen Vertraulichkeitsanforderungen wird SpandSigma den Einsatz von Subunternehmern mit dem Auftraggeber abstimmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Die Parteien verpflichten sich, vor Anrufung eines Gerichts zunächst eine außergerichtliche Einigung zu versuchen. Hierzu können Mediations- oder Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden.
Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an:
SpandSigma GmbH
Rechtsabteilung
Maximilianstraße 35
80539 München